Pfarrgemeinderat
 

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist der Pastoralrat der Pfarre. Im Sinne des Diözesanen Entwicklungsprozesses APG 2.1 wird der PGR als ein eigenverantwortliches Gremium gesehen, dessen Mitglieder aus ihrem Glauben heraus initiativ werden, um in der Pfarre all das zu fördern oder zu initiieren, wodurch Menschen den Weg zu Christus und zum Glauben finden. Sie deuten die Zeichen der Zeit mit dem Anliegen, die Kraft des Evangeliums zur Entfaltung kommen zu lassen und als Kirche bei den Menschen zu sein.

Der PGR verbindet gemäß der rechtlichen Verfassung der Kirche zwei Funktionen, wie sie im Zweiten Vatikanischen Konzil grundgelegt wurden. Er berät den Pfarrer in den spezifischen Aufgaben, die ihm als Leiter zukommen. Als ein Gremium der Mitverantwortung ist er bei wichtigen Fragen der Pastoral und des Lebens der Pfarre in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Beschlüsse des PGR zu wichtigen pastoralen Fragen sind nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarrer im PGR möglich. Zugleich ist der PGR das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Dekrets über das Apostolat der Laien. In dieser Funktion wird er auf das Ziel kirchlichen Wirkens in der Welt von heute eigenverantwortlich tätig und fällt auch Entscheidungen in allen Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.

Pastorale Aufgaben

Beratung, Entwicklung und Erstellung eines Pastoralkonzepts gemeinsam mit dem Pfarrer zur Gesamtplanung und Zielsetzung betreffend die Verkündigung der Heilsbotschaft Jesu Christi, die Vorbereitung und Feier der Liturgie und der Sakramente sowie das diakonisch-caritative Engagement vor Ort.

Gewinnung, Begleitung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Pfarre, Schaffung von Möglichkeiten der Partizipation durch pastorale Projekte und Einladung zur Beteiligung über die Pfarrmitglieder hinaus, insbesondere für Menschen anderer Herkunft und Sprache.

Kontakte und Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Gruppen, Einrichtungen und Initiativen, Förderung von Ökumene und interreligiösem Dialog.

• Sorge um die pastoral genutzten Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Vermögensverwaltungsrat.

Gestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Pfarren im Entwicklungsraum und Planung gemeinsamer pastoraler Schritte.

Zusammensetzung
 



Franz Buchinger

 



Benedikt Eibner

 


Karl Engelmann
Pfarrer, Vorsitzender
 



Clemens Fölhs

 



Bernhard Gönner

 



Kornelia Holzner-Tobisch

 



Elisabeth Kamleitner

 



Christoph Konrath

 



Gottfried Korber

 



Wolfgang Lercher

 



Thomas Pfandler
Kaplan
 



Wilhelm Richter

 



Rupert Riehs

 



Hanns Sauter

 



Matthias Strobl
Pastoralassistent
 



Erika Wailzer
Stellv. Vorsitzende
 



Barbara Winter

 

 
     

Pfarrgemeinderat Hernals

Vorsitzender: Pfarrer Karl Engelmann
Stellvertretende Vorsitzende: Erika Wailzer



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