Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist der Pastoralrat der Pfarre. Im Sinne des
Diözesanen Entwicklungsprozesses APG 2.1 wird der PGR als ein
eigenverantwortliches Gremium gesehen, dessen Mitglieder aus ihrem
Glauben heraus initiativ werden, um in der Pfarre all das zu fördern
oder zu initiieren, wodurch Menschen den Weg zu Christus und zum Glauben
finden. Sie deuten die Zeichen der Zeit mit dem Anliegen, die Kraft des
Evangeliums zur Entfaltung kommen zu lassen und als Kirche bei den
Menschen zu sein.
Der PGR verbindet gemäß der rechtlichen Verfassung der Kirche zwei
Funktionen, wie sie im Zweiten Vatikanischen Konzil grundgelegt wurden.
Er berät den Pfarrer in den spezifischen Aufgaben, die ihm als Leiter
zukommen. Als ein Gremium der Mitverantwortung ist er bei wichtigen
Fragen der Pastoral und des Lebens der Pfarre in die
Entscheidungsfindung einzubeziehen. Beschlüsse des PGR zu wichtigen
pastoralen Fragen sind nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarrer
im PGR möglich. Zugleich ist der PGR das vom Erzbischof anerkannte Organ
im Sinne des Dekrets über das Apostolat der Laien. In dieser Funktion
wird er auf das Ziel kirchlichen Wirkens in der Welt von heute
eigenverantwortlich tätig und fällt auch Entscheidungen in allen
Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.
Pastorale Aufgaben
Beratung,
Entwicklung und Erstellung eines Pastoralkonzepts gemeinsam mit dem
Pfarrer zur Gesamtplanung und Zielsetzung betreffend die Verkündigung
der Heilsbotschaft Jesu Christi, die Vorbereitung und Feier der Liturgie
und der Sakramente sowie das diakonisch-caritative Engagement vor Ort.
Gewinnung,
Begleitung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Pfarre,
Schaffung von Möglichkeiten der Partizipation durch pastorale Projekte
und Einladung zur Beteiligung über die Pfarrmitglieder hinaus,
insbesondere für Menschen anderer Herkunft und Sprache.
Kontakte und
Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Gruppen, Einrichtungen und
Initiativen, Förderung von Ökumene und interreligiösem Dialog.
• Sorge um die pastoral genutzten Räumlichkeiten gemeinsam mit dem
Vermögensverwaltungsrat.
Gestaltung der
Zusammenarbeit mit anderen Pfarren im Entwicklungsraum und Planung
gemeinsamer pastoraler Schritte.
Zusammensetzung
|