Das Pfarrleitungsteam sind jene Personen, die für das Gebiet der Pfarre
die seelsorgliche und pastorale Verantwortung mit dem Pfarrer gemeinsam
tragen.
Es besteht aus: dem Pfarrer, jeweils einer Person der amtlich
beauftragten Berufsgruppen (Priester, Diakone, Pastoralassistenten),
der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats (PGR), zwei
bis drei Personen, die vom PGR in der konstituierenden Sitzung gewählt
werden und nicht unbedingt dem PGR angehören müssen.
Dem Pfarrleitungsteam obliegt
die Aufmerksamkeit
gegenüber allen Bereichen der Seelsorge und deren Entwicklung, Maßnahmen
zur Sicherung der Qualität durch geeignete Weiterbildung und Begleitung
aller in der Pfarre Engagierten,
die Vorbereitung
der Sitzungen im PGR und die Aufbereitung der Themen für die
Tagesordnung, Sorge um die Durchführung von Beschlüssen und
Nachbereitung der Sitzungen im PGR sowie die Führung der laufenden
Geschäfte des PGR zwischen den Sitzungen.
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